– Generelle Anweisungen –
Die gegenwärtigen Verhaltensnormen regeln den Aufenthalt im Bereich des “Condominio Marina Capo Nord” in der Aprilia Marittima, Gemeinde von Marano Lagunare – im Folgenden kurz “Marina” genannt. Die Anwendung und Einhaltung der gegenwärtigen Normen ist für alle Gäste Pflicht, ob sie Mitbesitzer, Mieter oder Besucher sind, dies wird von dem Verwalter und den Angestellten der Marina gewährleistet und kontrolliert. Der Verwalter kann im Falle der Nichtbeachtung der gegenwärtigen Verhaltensnormen alle notwendigen Maßnahmen treffen, einschließlich dem Hinzuziehen der zuständigen Behörden.
Artikel 1. Bei Ankunft in der Marina muss sich jeder Bootseigner/Benutzer an der Rezeption melden, um die magnetische Einfahrtskarte, die persönlich und nicht übertragbar ist, abzuholen. Der Liegeplatz kann nicht an Dritte abgetreten werden. Sollte der Liegeplatzbenutzer die Benutzung seines Liegeplatzes an Dritte abtreten wollen, muss er vorher vom Eigentümer des Liegeplatzes dazu berechtigt werden. Den öffentlichen Sicherheitsbestimmungen gemäß müssen voraussichtliche Gäste vom Bootseigner bei der Direktion der Marina gemeldet werden.
Artikel 2. Die Boote müssen den Maßen des Liegeplatzes angemessen sein, damit sie keine Gefahr werden können. Bei Nichteinhaltung haftet der Liegeplatzbenutzer für die verursachten Schäden. Die zugelassene Geschwindigkeit im Bereich der Marina ist 2 Knoten.
Artikel 3. Die Benutzung des Liegeplatzes, mit den der Marina dazugehörenden Gegenständen, hat mit größter Sorgfalt zu erfolgen. Wer diese Dinge beschädigt, bzw. unrechtmäßig benutzt, haftet für die entstandenen Schäden.
Artikel 4. Alle Boote, die im Hafen liegen, müssen in einwandfreiem Zustand sein. Bevor der Bootseigner oder -benutzer sich für längere Zeit von dem Schiff entfernt, muss er sich vergewissern, dass das Boot gut und sicher abgetakelt ist, dass die Leinen in einem guten Zustand sind und dass das Boot sicher festgemacht ist. In Bedarfsfälle wird das Auswechseln der Leinen durch das Hafenpersonal vorgenommen und in Rechnung gestellt. Auf jeden Fall sind beide, Bootseigner oder -benutzer, für die Sicherheit des Bootes verantwortlich.
Artikel 5. Bei Abwesenheit muss der Bootseigner oder -benutzer die Schlüssel des Bootes für dringende Notfälle bei einer Vertrauensperson, die im Ort erreichbar ist, hinterlassen und dies dem Verwalter mitteilen. Bei Nichteinhaltung haftet der Bootseigner oder -benutzer für alle entstandenen Schäden.
Artikel 6. Versicherung: Jeder Bootseigner oder -benutzer muss ausreichend haftpflichtversichert sein und entlastet somit ausdrücklich das „Condominio Marina Capo Nord“ von jeder diesbezüglichen Verpflichtung bei eventuellem Diebstahl des Bootes oder des Autos und/oder bei Beschädigung von Ausrüstungen und Zubehörteilen, sowohl innerbords als auch außerbords. Der Mieter des Liegeplatzes muss davon Kenntnis nehmen, dass die auf dem eingezäunten Gelände stehenden Autos und Boote zwar übernommen aber nicht zur Aufbewahrung werden.
Artikel 7. Gemäß Gemeindeverordnung ist jeder störender Lärm auf den Booten (z.B. lang angelassene Motoren), lautes Radio und Fernsehen und alles, was die normale Ruhe stört, verboten. Von 24 Uhr bis 8 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:30 ist Ruhe geboten. Instandhaltungsarbeiten auf den Booten (Schleifen, Polieren usw.) sind nicht erlaubt. Die Firmen/Handwerker, die Arbeiten auf den Booten der Marina durchführen, werden darauf aufmerksam gemacht, dass Abfallmaterial jeglicher Art (z.B. Batterien, Farbdosen, gebrauchte Ölkanister und Filter, Planen, Persenningen usw.) persönlich und nicht in den Mülltonnen/Behältern der Marina entsorgt werden.
Artikel 8. Unter Beibehaltung des Artikel 7. steht, müssen Firmen, die Arbeiten an Schiffen ausführen, der Direktion genehm sein und stehen unter der persönlichen Verantwortung des Bootseigners oder -benutzers.
Artikel 9. Es ist verboten die grünen Flächen zu betreten, Pflanzen oder Hecken zu beschädigen sowie Hunde frei, d.h. ohne Leine, herumlaufen zu lassen.
Es ist verboten Bilgewasser in das Hafenbecken zu entleeren sowie Abfälle jeder Art, Flüssigkeiten oder anderes, innerhalb der Marina ins Wasser oder auf die Stege und Parkplätze zu schütten oder zu hinterlassen. Für Batterien und Ölfässer müssen die geeigneten Abfallcontainer vor den Stegen benutzt werden. Für persönliche Bedürfnisse sind die Sanitäranlagen an Land zu benutzen. Dort sind Tiere nicht erlaubt.
Artikel 10. Bootsbenutzer, die durch Abpumpen der Bilge das Hafenbecken verunreinigen, machen sich strafbar und werden zur Anzeige gebracht.
Artikel 11. Stromversorgung und Wasseranschluss: – Stromversorgung – Ohne persönliche Anwesenheit an Bord ist die Stromversorgung an den Säulen verboten. Wenn man sich lange, sowohl im Sommer als auch im Winter, in der Marina aufhält, muss man einen Stromzähler installieren lassen und die Kosten dafür übernehmen. Der Stromverbrauch über 500 KW (bis 500 KW ist gebührenfrei) muss extra bezahlt werden. Es ist strengstens verboten, Motoren laufen zu lassen. Bei Nichteinhaltung ist das Hafenpersonal berechtigt, den Strom auszuschalten und die Motoren abzustellen. – Wasseranschluss – Wegen Frostgefahr werden die Wasserleitungen in der Winterzeit (ca. von Dezember bis Februar) eingestellt. Jedoch bleibt am Anfang jedes Steges ein Wasserhahn immer offen.
Artikel 12. Es ist verboten die Stege, den Kai, die Stromsäulen und die Bereiche gemeinschaftlichen Besitzes mit Ausrüstung (Gangways, Davits, Schlauchbooten, Fahrrädern, TV-Schüsseln) und/oder Gegenständen jeder Art zu belegen.
Artikel 13. Es ist strengstens verboten am Steg entlang zu parken. Trailer/Anhänger, Lastwagen, Wohnwagen und Camper sind auf den Parkplätzen nicht erlaubt. Bei Nichtbeachtung ist das Hafenpersonal berechtigt, diese Fahrzeuge auf andere Parkplätze abzustellen. Die Kosten dafür werden dem Besitzer in Rechnung gestellt. Die durchfahrenden Autos müssen eine gefahrenlose Geschwindigkeit einhalten. Die Autos müssen auf den Autoparkplätzen geparkt werden, die für jede Einheit reserviert sind. Längs der inneren Straßen und vor dem “Servicezentrum” gilt absolutes Parkverbot. Das Waschen von Autos auf den Parkplätzen ist nicht erlaubt.
Artikel 14. Schwimmbad: Die Benutzung des Schwimmbades ist nur für die Bootseigner oder -benutzer von Marina Capo Nord erlaubt. Die Benutzung von Dritten ist eine Verletzung der Hafenordnung und die Verantwortung dafür liegt ausschließlich beim Bootseigner oder -benutzer. Der Verwalter – mittels des Personals – kümmert sich um die Benutzbarkeit des Schwimmbades, dessen Benutzung jedoch immer und ausschließlich auf eigene Gefahr ist. Es sind keine Luftmatratzen oder störende Spiele erlaubt. Die Benutzung des Schwimmbades und der Unterwassermassage ist für alle verboten, die nicht vorher geduscht haben und für Personen, die unter Alkoholeinfluss stehen. Die Benutzung des Schwimmbades ist darüber hinaus für Personen verboten, die nicht gut schwimmen können, es sei denn sie werden von einer erfahrenen Person begleitet. Es ist verboten ins Wasser zu springen. Die Benutzung des Schwimmbades für kleine Kinder ist nur unter Begleitung von Erwachsenen erlaubt, die auch die Verantwortung und die Beaufsichtigung übernehmen. Es ist verboten, Hunde, kleine wie große, frei laufen zu lassen. Die Benutzung des Schwimmbades ist nur von 9:00 bis 20:00 Uhr erlaubt.
Artikel 15. Im Hafenbecken ist das Angeln verboten. In der Marina sind Charterfirmen oder Segelschulen verboten.
Artikel 16. Die Direktion behält sich, sollte sich die Notwendigkeit erweisen, in jedem Moment Abänderungen der internen Verhaltensnormen vor.
Artikel 17. Für all das, was nicht ausdrücklich in den gegenwärtigen Verhaltensnormen vorgesehen ist, werden die Normen des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezüglich des Mitbesitzers angewendet.